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Aktuelles zur COVID-19-Pandemie:
Mit der ab 16. April 2022 gültigen 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gelten auch in der aktuellen Fassung für Selbsthilfegruppen keinerlei gesetzliche Regeln mehr.
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Unabhängig davon gilt jedoch das Hausrecht, d.h. der Vermieter darf zusätzliche Maßnahmen verlangen. Dies kann alle Meetings betreffen mit Ausnahme jener Räumlichkeiten, in denen wir die alleinige Hoheit haben:
Wien: Barthgasse & Hernalser Hauptstraße, durch den aufrechten Mietvertrag.
Graz: Mesnergasse, durch das unbefristete alleinige Nutzungsrecht.
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