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Aktuelles zur COVID-19-Pandemie:

 

Mit der ab 16. April 2022 gültigen 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gelten auch in der aktuellen Fassung für Selbsthilfegruppen keinerlei gesetzliche Regeln mehr.

Unabhängig davon gilt jedoch das Hausrecht, d.h. der Vermieter darf zusätzliche Maßnahmen verlangen. Dies kann alle Meetings betreffen mit Ausnahme jener Räumlichkeiten, in denen wir die alleinige Hoheit haben:

Wien: Barthgasse & Hernalser Hauptstraße, durch den aufrechten Mietvertrag.

Graz: Mesnergasse, durch das unbefristete alleinige Nutzungsrecht.

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